UMFANGREICHE FACH­EXPERTISE UND ERFAH­RUNG FÜR IHR PROJEKT

UMFANGREICHE FACH­EXPERTISE UND ERFAH­RUNG FÜR IHR PROJEKT

Vereinbarte Untersuchungshandlungen

Unsere Arbeit ist stets darauf ausgerichtet, unseren Auftraggebern und anderen externen Stakeholdern die Gewissheit zu geben, dass ein Unternehmen bestimmte gesetzliche oder vertragliche Anforderungen erfüllt.

Im Fokus der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers steht die Prüfung von Jahresabschlüssen, für die eine Vielzahl an Standards und Vorgaben entwickelt wurden. Die Standards sollen die aktuellen „Best Practice" der Berufsausübung dokumentieren, dem Abschlussprüfer als Richtlinie dienen und den Berichtsadressaten ein Verständnis für die Arbeit und die Ergebnisse des Abschlussprüfers vermitteln.

Während Jahresabschlussprüfungen und aufsichtsrechtliche Prüfungen einen vorgegebenen Prüfungsumfang haben, kann es im Interesse von Unternehmen sein, auch für andere Themen unabhängige Prüfungen vornehmen zu lassen.

Für solche Prüfungen wurden im Wesentlichen folgende Standards und Anwendungsbereiche entwickelt, die einen allgemeinen Rahmen für die Durchführung sonstiger Prüfungen vorgeben:

ISAE 3000: Prüfungsstandard für Prüfungen, die keine Abschlussprüfungen sind

Der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" ist ein Rahmenstandard, der ganz allgemeine Anforderungen an die Ausgestaltung sonstiger Prüfungen formuliert.

Da der Standard für ganz unterschiedliche Prüfungen zur Anwendung kommt, legt er insbesondere Rahmenbedingungen fest, die bei jeder Prüfungsdurchführung beachtet werden sollten. Er enthält so z.B. allgemeine Vorgaben an die Unabhängigkeit und Sorgfalt des Prüfers sowie zur Strukturierung der Arbeit, der Prüfungsdokumentation und zur Berichterstattung.

Unter dem ISAE 3000 erbringen wir z.B. Prüfungen als Interne Revision von Unternehmen. Hier beachten wir die allgemeinen Anforderungen des ISAE 3000, gestalten ihn aber durch weitergehende vertragliche Vereinbarungen und Vorgaben aus. So stimmen wir mit Auftraggebern die Art der Prüfungsdokumentation und Berichterstattung ab und unterstützen die Dokumentation der Vorgaben in Arbeitsanweisungen und Handbüchern.

Der ISAE 3000 ist aber auch bei sogenannten Green Bond Zertifizierungen zu Grunde zu legen, bei denen ein Wirtschaftsprüfer die Übereinstimmung von Verbriefungen mit den Vorgaben der EU-Standards (insbes. Taxonomie-Verordnung) prüft.

ISAE 3402: Der ISAE 3402 ist eine Weiterentwicklung des ISAE 3000

Er beschreibt, wie Interne Kontrollsysteme von Mehrmandantendienstleistern zu prüfen sind und wie die diesbezügliche Berichterstattung zu erfolgen hat. In Deutschland wird stattdessen der IDW PS 951 herangezogen, der dem ISAE 3402 entspricht.

Ziel dieser Prüfungen ist es, den Kunden von Dienstleistern gesicherte Informationen über die Ausgestaltung des Internen Kontrollsystem des Dienstleisters zu geben. Dazu erstellt der Dienstleister eine Beschreibung der wesentlichen Elemente des Internen Kontrollsystems. Hinzu kommt eine Matrix, in der vorab definierten Kontrollzielen (z.B.: Das Interne Kontrollsystem stellt die zutreffende tägliche End-of-Day-Bewertung von Finanzinstrumenten sicher.) die dazu notwendigen Schlüsselkontrollen zugeordnet werden. Der Wirtschaftsprüfer wird die Schlüsselkontrollen prüfen und eine Beurteilung dazu abgeben, ob sie geeignet sind, das Erreichen des Kontrollziels sicherzustellen. Dabei kann die Prüfung allein auf die Ausgestaltung des Internen Kontrollsystems beschränkt werden oder auch eine Prüfung der Schlüsselkontrollen in Stichprobe umfassen.
Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Kontrollprüfungen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Definition der zu prüfenden Kontrollziele sowie der zuzuordnenden Kontrollen.

Agreed-upon Procedures nach ISRS 4400: Vereinbarte Untersuchungshandlungen

Das Ziel der Agreed-upon Procedures – auch vereinbarte Prüfungshandlungen genannt – ist, bestimmten externen Interessenten bzw. Interessentengruppen Sicherheit hinsichtlich der Eigenschaften genau definierter Untersuchungsgegenstände zu geben. Der Wirtschaftsprüfer wird ausschließlich die vereinbarten Untersuchungshandlungen durchführen und über die dabei getroffenen Feststellungen berichten.

Die Beurteilung der Angemessenheit der vereinbarten Untersuchungshandlungen sowie der vom Wirtschaftsprüfer berichteten Feststellungen obliegt den Auftraggebern bzw. anderen vorgesehenen Nutzern. Bei den vereinbarten Untersuchungshandlungen handelt es sich mithin nicht um eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit einer hinreichenden oder begrenzten Sicherheit. Außerdem werden keine Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems im Bericht abgegeben.

Die Agreed-upon Procedures werden üblicherweise nach dem International Standard on Related Services 4400 durchgeführt. Dieser beinhaltet, wie auch die zuvor genannten Standards, Vorgaben an das ethische Verhalten des Prüfers und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten. Auch wenn der internationale Standard keine Vorgaben zur Unabhängigkeit des Prüfers macht, sollte auf ein ausreichendes Maß an Unabhängigkeit des Prüfers geachtet werden. Über etwaige Interessenkonflikte ist Bericht zu erstatten. Der Standard enthält darüber hinaus Vorgaben zur Ausgestaltung des Auftragsschreibens, der Auftragsplanung, Auftragsdurchführung Auftragsdokumentation und der Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse.

Nimmt der Wirtschaftsprüfer seine Tätigkeit als unabhängiger Experte wahr und lässt sich der Prüfungsgegenstand vorab klar definieren, sind die Agreed-upon Procedures ein ideales Instrument, um dem Auftraggeber und weiteren außenstehenden Parteien Gewissheit über den Untersuchungsgegenstand zu geben.
Mögliche Anwendungsbereiche für Prüfungen auf Basis von Agreed-upon Procedures beinhalten:
• Due Diligence beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens
• Überprüfungen von Kreditportfolios (z.B. bei Verbriefungstransaktionen)
• Prüfung von Sicherheiten (Existenz, Eigenschaften)
• Bestätigung von Kassenbeständen
• Prüfung der Einhaltung von Lizenzvereinbarungen
• Bestätigung der Angaben zur Ermittlung von Beiträgen zu Sicherungseinrichtungen
Gerne führen wir als unabhängiger Wirtschaftsprüfer für Sie die zuvor vereinbarten Untersuchungshandlungen durch und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfungshandlungen Bericht.

Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Agreed-upon Procedures in Bezug auf Kredit-Pools für Verbriefungstransaktionen sowie STS-fähigen Verbriefungstransaktionen. Ferner unterstützen wir Emittenten von Verbriefungstransaktionen durch die Durchführung von Agreed-upon Procedures für die jährliche Bestätigung der Compliance der verbrieften Kredit-Pools mit den vereinbarten Verbriefungsbedingungen (Asset Audit).

Prüfungsdurchführung

Für alle vorstehenden Prüfungsarten ist es notwendig, dass die durchzuführenden Prüfungshandlungen vorab zwischen Prüfer und Mandant abgestimmt werden.
Der Detaillierungsgrad der Vereinbarung steigt dabei je nach Auftragsart an: Bei der Übernahme von Tätigkeiten als Interne Revision und anderen Prüfungen nach ISAE 3000 ist es ausreichend, wenn Prüfungsziele z.B. auf Basis eines Revisionsplans vereinbart werden. Für Kontrollprüfungsberichte sind die zu prüfenden Kontrollziele und zugeordneten Kontrollen abzustimmen. Für die Agreed-upon Procedures ist es schließlich notwendig, die im Einzelnen durchzuführenden Prüfungshandlungen genau zu spezifizieren.

Gerne stehen wir Ihnen als Sparringpartner zur Verfügung, um die richtige Auftragsausgestaltung und den optimalen Detaillierungsgrad der durchzuführenden Untersuchungshandlungen zu ermitteln. Ferner erörtern wir gerne die Definition der einzelnen Prüfungsziele bzw. Prüfungshandlungen mit Ihnen. Gleichzeitig profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Design und der Durchführung von Prüfungshandlungen. Dabei berücksichtigen wir auch die jeweilige Verfügbarkeit von Daten und Belegen.


Sprechen Sie uns gerne an und lassen Sie uns besprechen, welches Prüfungsformat für Ihr Anliegen das richtige ist und wie die zu prüfenden Sachverhalte ideal ermittelt und beschrieben werden können.