UNSERE ERFAHRUNG UND EXPERTISE
FÜR IHR PROJEKT

UNSERE ERFAHRUNG UND EXPERTISE
FÜR IHR PROJEKT

 

Jahresabschluss- und aufsichtsrechtliche Prüfungen 

Ihr Partner bei der Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen 

Ein geprüfter Jahresabschluss genießt bei Eigentümern, Geschäftspartnern, Steuerbehörden und Aufsichtsstellen einen besonderen Stellenwert, der sich aus dem Vertrauen in die unabhängige und sorgfältige Arbeit des Wirtschaftsprüfers ableitet.

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Innenrevision 

Von der Unterstützung einzelner Projekte bis hin zum Insourcing 

Die Interne Revision ist ein wesentlicher Bestandteil des Internen Kontrollsystem (IKS) eines Unternehmens. Sie berichtet an die Geschäftsleitung und - zumindest mittelbar - auch an das Überwachungsorgan. Ihre Tätigkeit sollte daher am Informationsinteresse der Gesellschaft ausgerichtet sein. Aufgrund der Berichterstattung bis in die höchsten Gremien können Prüfungsergebnisse, Einschätzungen und Empfehlungen der Internen Revision weit reichenden Einfluss entfalten.

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Sonderprüfungen 

Umfangreiche Erfahrung mit komplexen Sachverhalten

Sonderprüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie komplexe, dem Charakter nach einzigartige Sachverhalte betreffen, die ex-ante nicht umfassend zu bestimmen sind. Erfolgreiche Projekte erfordern daher eine umfangreiche Fachexpertise, breit angelegte Erfahrung und ein gewisses Maß an Kreativität - sowie die Bereitschaft, die Prüfungsstrategie im Projektverlauf anzupassen.

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Prüfungsnahe Beratung 

Ihre Fragestellung – unsere Beratungskompetenz 

BRAUS BERATUNG+REVISION unterstützt regelmäßig Mandanten jeglicher Größe und Couleur in prüfungsnahen Fragestellungen. Dies kann von Fragestellungen zur Rechnungslegung komplexer Sachverhalte (z.B. Hedge Accounting) über die Weiterentwicklung des Prüfungsansatzes der Internen Revision bis hin zur Unterstützung von Due Diligences reichen.

 

Compliance

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Die Komplexität der regulatorischen Anforderungen hat mit der Einführung der MiFID II noch einmal deutlich zugenommen. Ein Abbruch der Gesetzesinitiativen ist zumindest derzeit nicht absehbar. Daher fordern aufsichtsrechtliche Themen eine immer größer werdende Aufmerksamkeit. Zugleich äußern viele Mandanten Frustration aufgrund der Unübersichtlichkeit des Aufsichtsrechts und der damit einhergehenden Unsicherheit, ob alle Anforderungen in ausreichendem Maße umgesetzt werden.

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