UMFANGREICHE FACH­EXPERTISE UND ERFAH­RUNG FÜR IHR PROJEKT

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Jahresabschluss- und aufsichtsrechtliche Prüfungen 

Spezialist für die Asset & Wealth Management-Branche 

Ein geprüfter Jahresabschluss genießt bei Eigentümern, Geschäftspartnern, Steuerbehörden und Aufsichtsstellen einen besonderen Stellenwert, der sich aus dem Vertrauen in die unabhängige und sorgfältige Arbeit des Wirtschaftsprüfers ableitet.

Die Prüfung des Jahresabschlusses, ggf. verbunden mit der Prüfung der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen, dient der Schaffung von Vertrauen. Vertrauen basiert auf gegenseitigem Verständnis und offenem Austausch. Dazu stehen wir Ihnen als Ansprechpartner auch außerhalb der Prüfungssaison gerne zur Abstimmung von Sachverhalten oder auch zum persönlichen Austausch zu geplanten Initiativen zur Verfügung.

Eine sorgfältige, risikoorientierte Prüfungsplanung bildet die Grundlage des individuellen Honorarangebots sowie der späteren Durchführung der Prüfung. Dabei berücksichtigen wir bereits in der Planungsphase die Skalierbarkeit der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie die besonderen Umstände Ihres Unternehmens. Die Fokussierung auf risikobehaftete Tätigkeiten bzw. wesentliche Angaben im Jahresabschluss ermöglichen eine wirtschaftliche Prüfungsdurchführung. Ggf. bietet es sich auch an, bestimmte Themen auf Basis einer rollierenden Prüfungsplanung nur periodisch zu prüfen.

Termine und spezifische Anforderungen an die Berichterstattung stimmen wir frühzeitig ab. Zusammen mit einer laufenden, offenen Kommunikation lassen sich so Überraschungen vermeiden und ist eine hohe Zufriedenheit mit den Arbeitsergebnissen und dem Prüfungsprozess sichergestellt.

Die Prüfung erfolgt als Kombination von Vor-Ort Terminen und dezentraler Prüfungsdurchführung. Daten lassen sich z.B. über gesicherte elektronische Datenräume austauschen.

BRAUS BERATUNG+REVISION ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer sowie des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.. Prüfungen erfolgen unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards sowie Berücksichtigung der sonstigen Verlautbarungen des IDW und unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Sonstige gesetzliche Prüfungen

Neben Jahresabschlussprüfungen erbringen wir auch sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie z.B. die Prüfung nach § 89 WpHG bzw. § 24 FinVermV für Vermittler.

Auch für Kapitalverwaltungsgesellschaften und die von ihnen verwalteten Fonds arbeiten wir als Abschlussprüfer.

Für öffentliche Unternehmen bieten wir auch die Durchführung von Prüfungen nach § 53 HGrG an.

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