Sonderprüfungen
Umfangreiche Erfahrung mit komplexen Sachverhalten
Sonderprüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie komplexe, dem Charakter nach einzigartige Sachverhalte betreffen. Häufig sind diese ex-ante nicht umfassend zu bestimmen. Erfolgreiche Projekte erfordern daher eine tief verwurzelte Fachexpertise, breit angelegte Erfahrung und ein gewisses Maß an Kreativität - sowie die Bereitschaft, die Prüfungsstrategie im Projektverlauf anzupassen.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Sonderprüfungen. Dabei haben wir Sonderprüfungen sowohl im Auftrag von Gesellschaften (Vorstand, Verwaltungsrat) als auch im Auftrag externer Stellen (z.B. BaFin, Gewährträger) durchgeführt.
Thematisch decken die in der Vergangenheit von Mitarbeitern unseres Teams durchgeführten Sonderprüfungen ein sehr breites Spektrum ab. Sie reichen von der routinemäßigen Aufnahme und Beurteilung von Prozessen und Kontrollen vor dem Hintergrund aufsichtsrechtlicher Fragestellungen, über die Aufbereitung hochkomplexer Handelsstrategien und Due Diligences, bis hin zu der Prüfung von umfangreichen Portfoliotransaktionen.
Gerne besprechen wir, wie wir Sie bei Ihren spezifischen Fragestellungen bestmöglich unterstützen können.
Beispiel steuerlicher Sonderprüfung im Handelsumfeld
Mögliche Projektbausteine können umfassen: